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   BSG, 20.04.1978 - 2 RU 69/77   

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https://dejure.org/1978,12585
BSG, 20.04.1978 - 2 RU 69/77 (https://dejure.org/1978,12585)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1978 - 2 RU 69/77 (https://dejure.org/1978,12585)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1978 - 2 RU 69/77 (https://dejure.org/1978,12585)
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  • BSG, 31.03.1976 - 2 RU 125/75
    Auszug aus BSG, 20.04.1978 - 2 RU 69/77
    Dagegen betrifft der vorliegende Rechtsstreit Bauarbeiten, zum Teil die an gewerbliche Unternehmen vergeben worden sind und zum Teil von dem Bauherrn und seinen Hilfskräften ausgeführt wurden" Allein letztere sind dafür maßgebend, ob es sich um "Bauarbeiten für den Wirtschaftsbetrieb" handelt (vgl BSG Urteil vom Ei. März 1976 2 RU 125/75 - unveröffentlicht).
  • BFH, 18.01.1962 - V 15/60
    Auszug aus BSG, 20.04.1978 - 2 RU 69/77
    Diese baulichen Hilfeleistungen können Vorbereitungs- oder Nacharbeiten, aber auch Hilfeleistungen während der von anderen Unternehmen ausgeführten gewerblichen Bauarbeiten sein (vgl. Rundschreiben des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften V 15/60 vom 4. Dezaber 1960, abgedruckt in Lauterbach, Gesetzliche Uhfallversicherung, }, Aufl 5 777 Anm 15 b; Handbuch der Uhfallversicherung, 1909, 2. Bd 5 1 Unfallversicherungsgesetz für die Land- und Forstwirtschaft, Anm 49).
  • BSG, 26.05.1982 - 2 RU 3/81
    Unternehmern übertragen hat - sog Vorbehaltsleistungen Urteil vom 20. April 1978 - 2 RU 69/77 - SozSich 1978, 217).

    Das BSG hat stets vor allen nach dem Ausmaß der vorbehaltenen Arbeiten im Verhältnis zu den in dem Wirtschaftsbetrieb anfallenden landwirtschaftlichen Arbeiten gefragt, also Arbeitskapazität und Arbeitswert überprüft (BSGE 30, 295, 298 - SGb 1971, 484, 486 mit zustimmender Anmerkung von Hinz; BSG Urteil vom 20. April 1978 aaO).

    Es hat ferner zum Ausdruck gebracht, daß die Arbeitskapazität eines Wirtschaftsbetriebes in der Regel überschritten wird, wenn Arbeitskräfte nur zur Bewältigung der vorbehaltenen Bauarbeiten ausnahmsweise in das landwirtschaftliche Unternehmen einbezogen werden und der Einsatz einer solchen Anzahl von Arbeitskräften sonst zu keinem Zeitpunkt in einem Wirtschaftsjahr, also auch nicht in Zeiten des Spitzenbedarfs, in den landwirtschaftlichen Bereichen des Unternehmens notwendig ist (BSG Urteil vom 20. April 1978 aaO).

  • BSG, 26.05.1982 - 2 RU 80/80
    In diesem Zusammenhang hat das BSG stets vor allem nach dem Ausmaß der vorbehaltenen Bauarbeiten im Verhältnis zu den in dem Wirtschaftsbetrieb anfallenden landwirtschaftlichen Tätigkeiten gefragt, also die Arbeitskapazität nach Zeitbedarf und Arbeitswert überprüft (BSGE 30, 295, 298 = Sgb 1971, 484, 486 mit zustim. Anmerkung von Hinz; Urteil vom 20. April 1978 - 2 RU 69/77).

    Es hat ferner zum Ausdruck gebracht, daß die Arbeitskapazität eines Wirtschaftsbetriebes in der Regel überschritten ist, wenn Arbeitskräfte nur zur Bewältigung der vorbehaltenen Bauarbeiten ausnahmsweise in das landwirtschaftliche Unternehmen einbezogen werden und der Einsatz einer solchen Anzahl von Arbeitskräften sonst zu keinem Zeitpunkt in einem Wirtschaftsjahr, also auch nicht in Zeiten des Spitzenbedarfs, in den landwirtschaftlichen Bereichen des Unternehmens notwendig ist (BSG Urteil vom 20. April 1978 aaO).

  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 22/90
    In diesem Zusammenhang hat das BSG stets vor allem nach dem Ausmaß der vorbehaltenen Bauarbeiten im Verhältnis zu den in dem Wirtschaftsbetrieb anfallenden landwirtschaftlichen Tätigkeiten gefragt, also die Arbeitskapazität nach Zeitbedarf und Arbeitswert überprüft (BSGE 30, 295, 298 = SGb 1971, 484, 486 mit zust Anm von Hinz; BSG Urteile vom 20. April 1978 - 2 RU 69/77 - und 26. Mai 1982 - 2 RU 80/80).
  • BSG, 26.05.1982 - 2 RU 30/81
    In diesem Zusammenhang hat das BSG stets vor allem nach dem Ausmaß der vorbehaltenen Bauarbeiten im Verhältnis zu den in dem Wirtschaftsbetrieb anfallenden landwirtschaftlichen Tätigkeiten gefragt, also die Arbeitskapazität nach Zeitbedarf und Arbeitswert überprüft (BSGE 30, 295, 298 = Sgb 1971, 484, 486 mit zustimmender Anmerkung von Hinz; Urteil vom 20. April 1978 - 2 RU 69/77).
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